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   BVerwG, 20.03.1974 - IV C 48.71   

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BVerwG, 20.03.1974 - IV C 48.71 (https://dejure.org/1974,1515)
BVerwG, Entscheidung vom 20.03.1974 - IV C 48.71 (https://dejure.org/1974,1515)
BVerwG, Entscheidung vom 20. März 1974 - IV C 48.71 (https://dejure.org/1974,1515)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer einseitigen Erledigungserklärung - Vorliegen eines erledigenden Ereignisses - Begehren einer Sachentscheidung trotz Erledigung der Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.01.1965 - I C 68.61

    Kostenverteilung bei einseitiger Erledigungserklärung - Streitigkeit über die

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1974 - IV C 48.71
    Bei nur einseitiger Erledigungserklärung des Klägers beschränkt sich der Rechtsstreit grundsätzlich auf die Erledigungsfrage; hat der Beklagte jedoch ein berechtigtes Interesse an der Feststellung, daß die Klage von Anfang an unbegründet war, so ist über den ursprünglichen Klageantrag zu entscheiden (im Anschluß an BVerwGE 20, 146 und 31, 318).

    Erweist sich - wie im vorliegenden Verfahren - die Behauptung der Klägerin, daß ein neu eingetretenes Ereignis ihrem Klagebegehren den Boden entzogen habe, als richtig, so ist die Erledigung der Hauptsache durch Urteil festzustellen, ohne daß es auf die Zulässigkeit und Begründetheit der bisherigen Klage ankommt (Urteil vom 14. Januar 1965 - BVerwG I C 68.61 - [BVerwGE 20, 146 mit weiteren Nachw.]).

    Steht der Partei, die der Erledigungserklärung widerspricht, ein solches berechtigtes Interesse an einer Sachentscheidung zur Seite, so hat das Gericht in eine materiellrechtliche Beurteilung des ursprünglichen Klagebegehrens einzutreten (Urteil vom 27. Februar 1969 - BVerwG VIII C 37 und 38.67 - BVerwGE 31, 318 [320] unter Hinweis auf BVerwGE 20, 148 [BVerwG 14.01.1965 - I C 68/61]).

  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 37.67

    Beschränkung des Rechtsstreits auf die Erledigungsfrage bei nur einseitiger

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1974 - IV C 48.71
    Bei nur einseitiger Erledigungserklärung des Klägers beschränkt sich der Rechtsstreit grundsätzlich auf die Erledigungsfrage; hat der Beklagte jedoch ein berechtigtes Interesse an der Feststellung, daß die Klage von Anfang an unbegründet war, so ist über den ursprünglichen Klageantrag zu entscheiden (im Anschluß an BVerwGE 20, 146 und 31, 318).

    Steht der Partei, die der Erledigungserklärung widerspricht, ein solches berechtigtes Interesse an einer Sachentscheidung zur Seite, so hat das Gericht in eine materiellrechtliche Beurteilung des ursprünglichen Klagebegehrens einzutreten (Urteil vom 27. Februar 1969 - BVerwG VIII C 37 und 38.67 - BVerwGE 31, 318 [320] unter Hinweis auf BVerwGE 20, 148 [BVerwG 14.01.1965 - I C 68/61]).

  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 105.67
    Auszug aus BVerwG, 20.03.1974 - IV C 48.71
    Diese Änderung des Klagebegehrens wird in ihrer Zulässigkeit durch die §§ 91, 142 VwGO nicht eingeschränkt (Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 105.67 - [Buchholz 448.1 § 19 ErsDiG Nr. 2]).
  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 22.88

    Anträge in mündlicher Verhandlung - Baugenehmigungserteilung - Rücknahme des

    Auf die Gründe, die den Kläger zur Zurücknahme seines Bauantrages bewegt haben, kommt es nicht an; denn seinem Verpflichtungsantrag auf Erteilung der Baugenehmigung ist allein durch die Zurücknahme der Boden entzogen worden (BVerwG, Urteil vom 20. März 1974 - BVerwG 4 C 48.71 - Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 42; vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 15. August 1988 - BVerwG 4 B 89.88 - NVwZ 1989, 48).

    Hat nämlich der Beklagte ein schutzwürdiges Interesse daran, trotz der eingetretenen Erledigung ein klageabweisendes Urteil zu erstreiten, dann darf das Gericht sich in seinem Ausspruch nicht auf die Feststellung der Erledigung beschränken, sondern hat zu klären, ob die Klage bis zum Eintritt des erledigenden Ereignisses begründet war und dies gegebenenfalls - auf Antrag des Beklagten - festzustellen (BVerwG, st. Rspr.: Urteil vom 14. Januar 1965 - BVerwG 1 C 68.61 - a.a.O.; Urteil vom 27. Februar 1969 - BVerwG 8 C 37 u. 38.67 - a.a.O.; Urteil vom 20. März 1974 - BVerwG 4 C 48.71 - a.a.O.; Urteil vom 18. April 1986 - BVerwG 8 C 84.84 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 69).

  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 84.84

    Wohnung - Nutzungsänderung - Hauptsacheerledigung - Eigentumsübertragung -

    Es verhält sich insoweit nicht anders als in dem Fall, daß jemand um eine Baugenehmigung nachsucht und später die privatrechtliche Befugnis zur Ausführung des Bauvorhabens verliert (vgl. dazu Urteil vom 20. März 1974 - BVerwG IV C 48.71 - Buchholz § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 42 S. 33 ).

    Das rechtfertigt sich vor allem aus der Überlegung, daß der Beklagte für den Fall einer entsprechenden Schutzwürdigkeit vor einer Umgehung des § 92 Abs. 1 Satz 2 VwGO bewahrt bleiben muß: Da eine Zurücknahme der Klage ohne seine Zustimmung nicht möglich wäre, darf ihm auch nicht entgegen schutzwürdigen Interessen eine Erledigungserklärung aufgenötigt werden (vgl. Urteil vom 14. Januar 1965 a.a.O. S. 151 f. und 154 sowie die Urteile vom 27. Februar 1969 - BVerwG VIII C 37 u. 38.67 - BVerwGE 31, 318 , vom 20. März 1974 a.a.O. S. 35 und vom 28. November 1975 - BVerwG VII C 47.73 - Buchholz 300 § 21 e GVG Nr. 2 S. 1 ).

    Das gebietet, hier und dort die gleichen Anforderungen an das Vorliegen eines schutzwürdigen Interesses zu stellen (ebenso das Urteil vom 20. März 1974 a.a.O.).

  • BVerwG, 15.08.1988 - 4 B 89.88

    Bauliche Anlage - Beseitigung - Nachbarklage - Erledigung - Bauaufsichtliche

    Ein Rechtsstreit kann sich auch durch eine nachträgliche Änderung der Sach- oder Rechtslage zu ungunsten des Klägers erledigen, etwa durch das Inkrafttreten eines Gesetzes, das zum rückwirkenden Erlöschen eines Erstattungsanspruches führt (BVerwGE 60, 328 ) oder durch die Rücknahme eines Bauantrages als Folge des Fortfalls einer privatrechtlichen Befugnis zur Errichtung der baulichen Anlage (BVerwG, Urteil vom 20. März 1973 - BVerwG 4 C 48.71 -, Buchholz 310 § 161 Abs. 2 Nr. 42 = VerwRspr. Band 26 Nr. 112).
  • BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 63.77

    Anforderungen an das Vorliegen einer Erledigung - Vorlage an den Gemeinsamen

    Nur dann wenn ihm ein berechtigtes Interesse an der Aufrechterhaltung des Klagabweisungsantrages zur Seite steht, muß wie im entsprechenden Falle für den Kläger anderes gelten; insoweit verträgt die prozeßrechtliche Stellung der Beteiligten keinen Unterschied (BVerwGE 20, 146 [154]; 31, 318 [320]; 34, 159 [160]; 56, 31 [55]; Urteil von 20. März 1974 - BVerwG 4 C 48.71 - Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 42 = VRspr. 26 Nr. 112; Beschluß von 19. Dezember 1975 - BVerwG 6 CB 23.74 Buchholz 448.0 § 26 WPflG Nr. 23).

    Ebenso wie für eine Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ist auch hier ein über das allgemeine Interesse an der Klärung offener Rechtsfragen hinausgehendes Interesse Voraussetzung der Sachentscheidung (Urteil vom 20. März 1974 - BVerwG 4 C 48.71 - [a.a.O.]).

    Er ist unterlegen, weil er zu Unrecht die Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache bestreitet und an seinem Klagabweisungsantrag festhält (BVerwGE 31, 318 [320]; Urteile vom 20. März 1974 - BVerwG 4 C 48.71 - [a.a.O.], vom 7. Juni 1978 - BVerwG 7 C 63.76 -).

  • VG Berlin, 18.09.2019 - 19 K 417.17
    Hierfür ist auch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts schon seit langem anerkannt, dass die Baugenehmigungsbehörden nicht verpflichtet sind, in die Prüfung eines Genehmigungsantrags einzutreten, wenn der Antragsteller die Genehmigung zwar (möglicherweise) formal beanspruchen kann, jedoch klar ist, dass er "aus Gründen, die jenseits des Verfahrensgegenstandes liegen, an einer Verwertung der begehrten Genehmigung gehindert und deshalb die Genehmigung ersichtlich nutzlos wäre" (BVerwG, Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG IV C 48.71 -, juris Rn. 14).
  • BVerwG, 08.02.1980 - 7 C 92.77

    GG Art 12

    Da die Beklagte die Erledigung des Rechtsstreits hinsichtlich der Klägerin zu 11 zu Unrecht betritten und zu Unrecht an ihrem Klageabweisungsantrag festgehalten hat, hat sie außerdem die auf die Klägerin zu 11 entfallenden Kosten des Verfahrens gemäß § 154 Abs. 1 VwGO zu tragen (vgl. zu dieser Kostenentscheidung BVerwG, Urteil vom 20. März 1974 - BVerwG 4 C 48.71 - [VerwRspr. 26 Nr. 112]).
  • VG München, 25.03.2014 - M 5 K 12.1710

    Zur Dienstunfähigkeit führende Erkrankung

    In dem nach der Erledigungserklärung und dem Widersprechen des Beklagen mit verändertem Streitgegenstand fortgeführten Rechtsstreit unterliegt grundsätzlich der Beklagte, wenn er zu Unrecht die Erledigung bestreitet und demgemäß zu Unrecht an seinem Ablehnungsantrag festhält (BVerwG, U.v. 20.3.1974 - IV C 48.71 - Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 42).
  • BFH, 30.04.1980 - VII R 94/74

    Revisionsfrist - Antrag auf Klageabweisung - Erledigung des Rechtsstreits in der

    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) und das BAG haben allerdings die Auffassung vertreten, daß der Beklagte dann nicht weiterhin Klageabweisung beantragen dürfe, wenn der Kläger durch ein nachträgliches Ereignis klaglos gestellt worden sei und der Beklagte bei Unzulässigkeit oder Unbegründetheit der Klage vor Eintritt des erledigenden Ereignisses kein berechtigtes bzw. schutzwertes Interesse an der Klageabweisung habe (vgl. Entscheidungen des BVerwG vom 14. Januar 1965 I C 68.61, BVerwGE 20, 146; vom 30. Oktober 1969 VIII C 105.67, Buchholz 448.1, § 19 ErsDiG Nr. 2; vom 27. Februar 1969 VIII C 37 und 38.67, BVerwGE 31, 318; vom 5. Januar 1971 VII B 143.69, Buchholz 310, § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 32; vom 20. März 1974 IV C 48.71, Buchholz 310, § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 42; vom 28. November 1975 VII C 47.73, Buchholz 300, § 21 e GVG Nr. 2; vom 19. Dezember 1975 IV CB 28.74, Buchholz 448, O, § 26 WPflG Nr. 23; vom 7. Juni 1977 I C 20.74, Buchholz 310, § 40 VwGO, Nr. 164, und vom 7. Juni 1978 7 C 63.76, BVerwGE 56, 31; Urteile des BAG vom 4. August 1961 2 AZR 482/60, BAGE 11, 251, und vom 20. Dezember 1963 1 AZR 178/63, BAG in AP 91 a ZPO Nr. 11).
  • VG München, 05.10.2018 - M 5 E 18.2275

    Erledigtes Eilverfahren

    Hat nämlich der Beklagte ein schutzwürdiges Interesse daran, trotz der eingetretenen Erledigung ein klageabweisendes Urteil zu erstreiten, dann darf das Gericht sich in seinem Ausspruch nicht auf die Feststellung der Erledigung beschränken, sondern hat zu klären, ob die Klage bis zum Eintritt des erledigenden Ereignisses begründet war und dies gegebenenfalls - auf Antrag des Beklagten - festzustellen (BVerwG, st. Rspr.: Urteil vom 14. Januar 1965 - BVerwG 1 C 68.61 - a.a.O.; Urteil vom 27. Februar 1969 - BVerwG 8 C 37 u. 38.67 - a.a.O.; Urteil vom 20. März 1974 - BVerwG 4 C 48.71 - a.a.O.; Urteil vom 18. April 1986 - BVerwG 8 C 84.84 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 69).
  • BVerwG, 22.04.1982 - 8 B 42.82

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Die Ansicht des Berufungsgerichts entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluß vom 19. Dezember 1975 - BVerwG VI CB 28.74 - Buchholz 448.0 § 26 WPflG Nr. 23 S. 19 [23], Urteile vom 20. März 1974 - BVerwG IV C 48.71 - Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 42 S. 33 [34] und vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 1 C 63.77 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 17 S. 103 [105]).
  • BFH, 07.08.1979 - VII B 15/79

    Erledigung der Hauptsache - Erledigungsfrage - Feststellung der Erledigung -

  • BVerwG, 25.11.1982 - 8 B 43.82

    Rückzahlung von für den Ausbau eines Stadtweges erbrachte Vorausleistung -

  • BVerwG, 08.04.1987 - 1 WB 140.86

    Rechtsmittel

  • BFH, 11.07.1985 - II R 72/79

    Aufhebung eines durch den Teilabhilfebescheid eingeschränkten Änderungsbescheid

  • BVerwG, 06.06.1975 - 4 B 72.75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Beschränkung des Rechtsstreits auf

  • OVG Saarland, 23.06.1998 - 1 R 287/96

    Voraussetzungen für gerichtliche Feststellung der Hauptsacheerledigung; Auslegung

  • VG München, 25.09.2018 - M 5 K 17.489

    Zum Mitverschulden bei einem Schadensersatzanspruch gegen Beamte wegen

  • VG München, 22.05.2023 - M 5 E 23.1666

    Streit über die Erledigung, Amtsärztliche Untersuchung, Untersuchungsanordnung,

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